Stadt Freiburg hält Diskussion für entbehrlich und ruft zur Eskalation auf

Im Jahr 2006 (1), und erneut 2010 (2) war zwischen Freiburger Wagenbewohner_innen und Verwaltung abgemacht worden, eine Arbeitsgruppe zum Thema Wagenleben und Standortsuche zu bilden.
Trotz mehrfacher Erinnerung über die Jahre hinweg (1 2 3, zuletzt SiG am 02.02. und 25.02.2014) stellt sich die Verwaltung bislang taub:

→ Mail der Verwaltung an SiG (26.02.): Gespräche seien “entbehrlich” (s.u.)
→ Stellungnahme von SiG hierzu (20.03.): “Wir haben heute mit 500g Sand das Rathaus attackiert (…) Wir fordern keine Almosen oder Sonderbehandlungen sondern Akzeptanz und Respekt gegenüber unserer Wohnform.” (1)

Nachfolgender Brief ist die Antwort (26.2.2014) des Bürgermeisteramtes auf unsere Bitte, einen Termin mit uns zu vereinbaren, um sich mit uns über Wagenplätze in Freiburg zu unterhalten:

“Sehr geehrte Bewohner/innen der Wagenplatzes “Sand im Getriebe”,

vielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 02.02.2014 bzw. vom 25.02.2014.

Wie Ihnen vermutlich aus Ihren Kontakten zu einzelnen Fraktionen des
Gemeinderates bekannt sein wird, haben wir aktuell nochmals die gesamte
Thematik der Wagenplätze in Freiburg und die hierzu gefassten Beschlüsse
des Gemeinderates seit 1992 aufbereitet, wobei klar zwischen
Wagenplätzen für obdachlose Menschen, Menschen aus dem Bereich der
“Jungen Punks” und Menschen mit dem Wunsch nach einer experimentellen
Wohnform, also der Ausweisung eines allgemeinen Standortes,
unterschieden wird.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Gemeinderat bislang keine
Entscheidung getroffen hat, die die weitere Ausweisung einzelner oder
mehrerer allgemeiner Standorte für Wohn- und Bauwagen durch die
Verwaltung zulassen würde. Unabhängig davon vertritt das
Bürgermeisteramt die Auffassung, dass mit den drei
Wagenplatz-Standorten Opfinger Straße (Gewann Vormoos) und
Hermann-Mitsch-Straße (Gewann Eselwinkel – hier sind die zwei
unterschiedlichen Ausrichtungen zu beachten) dem Bedarf angemessen
entsprochen wurde. Ein hierüber hinausgehender Bedarf an der Ausweisung
städtischer Flächen wird nicht gesehen. Unabhängig davon sind nach
derzeitigem Stand auch keine Flächen bekannt, die sich für die
Ausweisung als Wagenplatzstandort eignen würden.

Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um Verständnis, dass sich die
Verwaltung nicht einzelne Punkte des Wahlprogrammes einer Partei zu
eigen machen kann.

Aus den genannten Gründen halten wir das angefragte Gespräch für
entbehrlich, da bereits alle erheblichen Fakten auf dem Tisch liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Mayer, Stadt Freiburg im Breisgau, Dezernat I, Büro des Oberbürgermeisters
Leiterin des OB-Büros, Rathausgasse 2 – 4, 79098 Freiburg im Breisgau

 


 

Folgendes Dokument ist die Antwort der Stadt Freiburg zu einer Anfrage verschiedener Gemeinderät_Innen zur “Beschlusslage des Gemeinderates zum Thema Wagenplätze und Einschätzung der Verwaltung” (2014_02_21_Bo_StPlA_Gr�ne_Wagenburgen.pdf):

“Nach langjährigem „Vortlauf“ drohte die Situation in Freiburg im Jahr 2006 im Zusammenhang mit der Wagenburg „Schattenparker“ zu eskalieren. Eine Lösung wurde durch die Flächenarrondierung (…) gefunden.”

“Daneben wurde in einem Ausnahmefall durch Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, die nach §43 Abs. 4 GemO an die Stelle einer Entscheidung des Gemeinderats tritt, mit den „Schattenparkern“ ein Mietvertrag über ein Grundstück (…) geschlossen, welcher im Jahr 2011 im Auftrag des Gemeinderats mit teilweise neuen Flächen neu abgeschlossen wurde.”

(aus dem Antwortschreiben der Stadt Freiburg zur Anfrage “Beschlusslage des Gemeinderates zum Thema Wagenplätze und Einschätzung der Verwaltung”. Die Stadtverwaltung hierin übrigens alle pro-Wagenburg-Beschlüsse (1992, 1996) unerwähnt)