Am Freitag den 13.Mai wird vor dem Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz entschieden ob die Beschlagnahme unserer Wägen rechtmäßig war oder nicht.
Am Freitag den 13.Mai wird vor dem Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz entschieden ob die Beschlagnahme unserer Wägen rechtmäßig war oder nicht.